MATTKE RECHTSANWÄLTE
ARBEITSRECHT

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts engagieren wir uns für Unternehmen, Gesellschafter, Organvertrater und Führungskräfte.

  ORGANVERTRETER & FÜHRUNGSKRÄFTE  

Die Beratung und Vertretung von Mitgliedern des Vorstandes, Geschäftsführern und Managern ist auf Veränderungen des beruflichen Engagements fokussiert.
  • Ausgestaltung variabler Vergütungsbestandteile (Zielvereinbarungen, Aktienoptionen, STIP / LTIP)
  • Ausgestaltung von Beteiligungsvereinbarungen
  • Ausgestaltung der Pensions- und Versorgungszusagen
  • Ausgestaltung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote
  • Absicherung gegenüber Veränderungen auf der Ebene der Anteilseigner (Change-in-Control)
  • Absicherung in Fragen der Organhaftung (D&O Managerhaftpflicht)
  • Fragen der Auslandsentsendung