MATTKE RECHTSANWÄLTE
Seneca
ARBEITSRECHT

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts engagieren wir uns für Unternehmen, Gesellschafter, Organvertreter und Führungskräfte.

  UNTERNEHMEN & GESELLSCHAFTER  

Die „klassische” Vertretung in Arbeitsrechtsangelegenheiten betrifft die Durchsetzung beziehungsweise die Abwehr individueller Rechtspositionen:
  • Vorbereitung von Kündigungen
    • Entwurf von Abmahnungen
    • Entwurf von Betriebsratsanhörungen
    • sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen
  • Verfahrensfragen Sonderkündigungsschutz
    • behördliche Zustimmungserfordernisse
  • Teilzeitbegehren
  • urlaubsrechtliche Fragestellungen
  • Vergütungsansprüche
Die präventive Rechtspflege befasst sich mit der Gestaltung von individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen:
  • Entwurf von Musterarbeitsverträgen
  • Anpassung von Arbeitsverträgen an Vorgaben der Inhaltskontrolle
  • Flexibilisierung der Arbeitszeit (Arbeitszeitmodelle)
  • Pensionszusagen und deren Anpassung an die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen
  • innovative Vergütungssysteme (Deferred Compensation)
  • Bonuspläne und Zielvereinbarungen (LTIP / STIP)
  • Dienstwagenregelungen
  • IT- Nutzung mit Blick auf das Arbeitnehmerdatenschutzrecht
Gegenstand der konzeptionellen Rechtsberatung ist die Planung und Gestaltung von Veränderungen auf der Unternehmens- und Betriebsebene:
  • Restrukturierung von Betrieben und Betriebsteilen (Reengineering, Restructuring)
  • Ausgliederung von Betrieben und Betriebsteilen (Outsourcing)
  • Risikoabschätzung bei Betriebsübergängen (§ 613 a BGB)
  • Maßnahmen der Personalanpassung (Headcount Reduction)
Dem breiten Spektrum der Beteiligungsrechte auf Betriebs- und Unternehmensebene wird durch die Unterstützung und Vertretung gegenüber den Organen der Mitbestimmung Rechnung getragen.
  • betriebsverfassungsrechtliche Zustimmungs- und Genehmigungsverfahren (Anordnung von Überstunden, Versetzungen)
  • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabsprachen im Bereich der erzwingbaren und freiwilligen Mitbestimmung
  • Vertretung in Einigungsstellenverfahren (Aufstellung von Sozialplänen)
  • Vertretung gegenüber dem Wirtschaftsausschuss
  • Vertretung im mitbestimmten Aufsichtsrat
Die Beratung in Arbeitsrechtsangelegenheiten wird flankiert durch die Vertretung in Gerichtsverfahren und gegenüber Behörden:
  • arbeitsgerichtliche Verfahren (Bestandschutzstreitigkeiten)
  • arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren (Umfang Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats)
  • Anzeige- und Genehmigungsverfahren (Arbeitnehmerüberlassung, Massenentlassungsanzeige)
  • Gewerbeaufsichtsbehörden und Datenschutzaufsichtsbehörden