Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts engagieren wir uns für Unternehmen, Gesellschafter,
Organvertreter und Führungskräfte.
|
UNTERNEHMEN & GESELLSCHAFTER
|
|
Die klassische Vertretung in Arbeitsrechtsangelegenheiten betrifft die Durchsetzung beziehungsweise
die Abwehr individueller Rechtspositionen:
- Vorbereitung von Kündigungen
- Entwurf von Abmahnungen
- Entwurf von Betriebsratsanhörungen
- sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen
- Verfahrensfragen Sonderkündigungsschutz
- behördliche Zustimmungserfordernisse
- Teilzeitbegehren
- urlaubsrechtliche Fragestellungen
- Vergütungsansprüche
Die präventive Rechtspflege befasst sich mit der Gestaltung von individual- und
kollektivrechtlichen Vereinbarungen:
- Entwurf von Musterarbeitsverträgen
- Anpassung von Arbeitsverträgen an Vorgaben der Inhaltskontrolle
- Flexibilisierung der Arbeitszeit (Arbeitszeitmodelle)
- Pensionszusagen und deren Anpassung an die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen
- innovative Vergütungssysteme (Deferred Compensation)
- Bonuspläne und Zielvereinbarungen (LTIP / STIP)
- Dienstwagenregelungen
- IT- Nutzung mit Blick auf das Arbeitnehmerdatenschutzrecht
Gegenstand der konzeptionellen Rechtsberatung ist die Planung und Gestaltung von Veränderungen auf der
Unternehmens- und Betriebsebene:
- Restrukturierung von Betrieben und Betriebsteilen (Reengineering, Restructuring)
- Ausgliederung von Betrieben und Betriebsteilen (Outsourcing)
- Risikoabschätzung bei Betriebsübergängen (§ 613 a BGB)
- Maßnahmen der Personalanpassung (Headcount Reduction)
Dem breiten Spektrum der Beteiligungsrechte auf Betriebs- und Unternehmensebene wird durch die Unterstützung
und Vertretung gegenüber den Organen der Mitbestimmung Rechnung getragen.
- betriebsverfassungsrechtliche Zustimmungs- und Genehmigungsverfahren (Anordnung von Überstunden, Versetzungen)
- Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabsprachen im Bereich
der erzwingbaren und freiwilligen Mitbestimmung
- Vertretung in Einigungsstellenverfahren (Aufstellung von Sozialplänen)
- Vertretung gegenüber dem Wirtschaftsausschuss
- Vertretung im mitbestimmten Aufsichtsrat
Die Beratung in Arbeitsrechtsangelegenheiten wird flankiert durch die Vertretung in Gerichtsverfahren und gegenüber
Behörden:
- arbeitsgerichtliche Verfahren (Bestandschutzstreitigkeiten)
- arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren (Umfang Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats)
- Anzeige- und Genehmigungsverfahren (Arbeitnehmerüberlassung, Massenentlassungsanzeige)
- Gewerbeaufsichtsbehörden und Datenschutzaufsichtsbehörden