Das Datenschutzrecht - eine Querschnittsmaterie von öffentlich-rechtlichen
und zivilrechtlichen Bestimmungen - hat seinen Ursprung im Übergang von der
Industrie- zur Informationsgesellschaft.
Der Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen
beeinflusst alle Ebenen unternehmerischer Betätigung.
Die rechtliche Bewertung und Gestaltung datenschutzrelevanter Vorgänge
ist nicht allein für diejenigen Unternehmen von Bedeutung,
die Daten für fremde Geschäftszwecke (Wirtschaftsinformationsdienste) verarbeiten.
Gleichermaßen betroffen ist die Datenverarbeitung als Hilfsmittel für eigene
Geschäftszwecke (Arbeitnehmerdaten).
Schwerpunkte unserer Tätigkeit auf dem Gebiet des Datenschutzrechts
sind: